Zoom - Wie wird das Gerät entsorgt?

 

Das Abklemmen der Stromversorgung und der Wasserzufuhr muss durch qualifizierte Techniker erfolgen. Falls vorhanden, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden:

  • Kühlgas;
  • in den Hydraulikkreisläufen vorhandenen Frostschutzmittel, Diese dürfen nicht in die Umwelt gelangen.

 

Gemäß den Bestimmungen von § 13 des ital. Gesetzerlasses Nr. 49 des Jahres 2014 „Umsetzung der EU-Richtlinie RAEE 2012/19 zu elektrischen und elektronischen Altgeräten“.

Die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Mülltonne zeigt an, dass das Produkt nach dem 13. August 2015 in den Markt eingeführt wurde und, dass es nicht als Haushaltsabfall entsorgt werden darf, sondern separat entsorgt werden muss.

Alle Geräte bestehen zu mehr als 90 % des Gewichts aus recycelbare Metallen (Edelstahl, Eisen, Aluminium, verzinktes Blech, Kupfer usw.).

Machen Sie das Gerät für die Entsorgung unbrauchbar, indem Sie die Stromversorgung und alle Schließvorrichtungen (falls vorhan- den) entfernen.

Bei der Entsorgung des Geräts muss darauf geachtet werden, dass negative Umweltauswirkungen vermieden werden und, dass die Ressourcen geschont werden, durch Anwendung des Prinzips „Wer verschmutzt, zahlt“ sowie durch Vorbeugung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und Verwertung.

Die unsachgemäße Entsorgung des Produkts führt zur Anwendung der von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehe- nen Sanktionen.

Informationen zur Entsorgung in Italien

In Italien müssen RAEE-Geräte wie folgt entsorgt werden:

  • durch Sammelstellen (auch Öko-Inseln oder Öko-Plattformen genannt)
  • durch den Händler, bei dem ein neues Gerät erworben wird (Rücknahme „eins zu eins“);

 

Informationen zur Entsorgung in Ländern der europäischen Union

Die EU-Richtlinie zu Geräten (RAEE) wurde in jedem Land auf andere Weise umgesetzt und daher empfehlen wir Ihnen, sich für die ordnungsgemäße Entsorgung des Geräts an die zuständige lokale Behörde oder den Händler zu wenden.

 

 

Bis zur Entsorgung kann das Gerät auch provisorisch im Freien gelagert werden, vorausgesetzt, Strom-, Kühl- und Wasser- kreisläufe sind unbeschädigt und verschlossen. Stellen Sie außerdem sicher, dass die Türen nicht verschlossen werden kön- nen, um Einschließungen zu vermeiden.

Die gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen im Land der Benutzung müssen in jedem Fall beachtet werden